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animatiker

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  1. Mein Wissensstand ist etwas veraltet, daher weiß ich gar nicht, wie das heute genau geregelt ist. Aber für den außerplanmäßigen Halt am Bahnsteig gibt es einige Regeln zu beachten, grob gesagt: Komme ich mit einem Reisezug ohne Türüberwachung (TB0 gehört nicht dazu, da man nicht im Führerstand feststellen kann, ob Türen offen sind oder nicht) außerplanmäßig am Bahnsteig zu stehen, ist die Abfahrt nur mit Abfahrauftrag erlaubt. Einfach wieder anfahren ist da nicht. Daher vermeidet man es natürlich, wenn möglich, außerplanmäßig an einem Bahnsteig stehenzubleiben.
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